Karl Straub Yoga fully complies with Swiss federal and Zürich cantonal COVID 19 safety regulations, including mask usage, safe social distancing, limited group size, contact tracing, room ventilation, thorough cleaning regimen, hand sanitizer, etc.
Our official Schutzconzept follows the Schweizer Yogaverband, here is their latest version.
Informationen von Yoga Schweiz (Stand: 17.9.2021)
Der Bundesrat hat am Mittwoch, 8. September 2021, beschlossen, dass ab Montag, 13. September 2021, die Zertifikatspflicht eingeführt wird. Dies aufgrund der angespannten Lage in den Spitälern. Die Zertifikatspflicht gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen.
Yogaunterricht, der regelmässig in der gleichen Zusammensetzung, als beständige Gruppe und in abgetrennten Räumen durchgeführt wird, ist von der Zertifikatspflicht befreit. Dies gilt für Yogakurse mit bis zu 30 Kursteilnehmern/-innen in Innenräumen. Sollten einzelne Kursteilnehmer/-innen aufgrund von Krankheiten oder Ferien nicht an allen Trainings teilnehmen können, gilt die Gruppe weiterhin als beständig. Ebenfalls möglich ist es, neue Personen ausnahmsweise zu integrieren (z. B. im Rahmen von Schnupperstunden oder wenn Yogalektionen an einem anderen Tag vor- oder nachgeholt werden usw.). Für Kurse ohne Zertifikat müssen weiterhin die Kontaktdaten erfasst und der Abstand eingehalten werden. Draussen kann Yoga ohne jede Vorgabe unterrichtet werden.
Die Zertifikatspflicht hingegen gilt für Yogakurse mit immer wieder wechselnden Kursteilnehmern/-innen sowie für einmalige Workshops (Tagesseminare, Halbtagesseminare, Abende usw.).
Yoga Schweiz empfiehlt den Yogalehrenden, die Hygiene- und Verhaltensregeln und die folgenden Punkte im Unterricht weiterhin zu beachten:
Das Yoga-Schweiz-Plakätli (das Plakätli vom 13. August 2021 ist weiterhin gültig) mit den Empfehlungen für die Kursteilnehmer/-innen gut sichtbar aufhängen (es kann auch ein eigenes Plakat mit demselben Inhalt gestaltet werden).
Beim Eingang Desinfektionslösung bereitstellen.
Die Yogamatten nach jeder Yogastunde desinfizieren und diese Aufgabe bitte nicht an die Kursteilnehmer/-innen delegieren.
So wenig Material wie möglich verwenden und es nach dem Gebrauch desinfizieren. Das Material kann auch mit Tüchern abgedeckt werden.
Den Yogaraum regelmässig lüften.
Auf die Kursteilnehmer/-innen zugehen und ihre Wünsche bezüglich Abstandhalten und Hygienemassnahmen weiterhin ernst nehmen.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Massnahmen finden sich auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Bestimmung Corona-Beauftragte/-r des Yogastudios
Jedes Yogastudio muss eine/-n Corona-Beauftragte/-n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Sie muss bei einem positiven Fall sämtliche Teilnehmenden unmittelbar informieren und die Anweisungen der kantonalen Behörden befolgen. In unserem Studio ist dies: Karl Straub, karl@karlstraub.com
Privacy Policy & GDPR
Karl Straub Yoga stores a limited amount of personal data about our customers. This data is collected via our online class and event registration form, or in-person by the teachers or administrative staff at Karl Straub Yoga. We store your personal data for the purpose of communicating with you about your class bookings, account management, payments, and to comply with our Insurance Policy guidelines. If you opt to disclose medical health details and emergency contact(s) this information will be used only for the purposes of advising our team, and to share with medical professionals in case of an emergency.
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